Meldungen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

Auch bei genauer Beachtung der Anwendung und Dosierung kann es bei jeder Hyposensibilisierungsbehandlung zu lokalen oder systemischen Nebenwirkungen kommen. Die Meldung des Verdachts auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Im Sinne des Patientenschutzes nimmt unsere Abteilung Arzneimittelsicherheit Ihre Meldung auf, erfasst sie in einer Datenbank und analysiert sie abschließend. Zudem sind wir gesetzlich verpflichtet, Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu dokumentieren und ggf. an die zuständige Bundesbehörde weiterzuleiten.

Hier können Sie Formulare zum Melden von unerwünschten Arzneimittelwirkungen im pdf-Format downloaden. Wir danken Ihnen für Ihre aktive Unterstützung!